AGB

AGB RecruitingHelden UG (haftungsbeschränkt) – Stand 01.05.2018

§ 1 Geltungsbereich

(1) Diese Nutzungsbedingungen regeln das Nutzungs- und Vertragsverhältnis zwischen RECRUITINGHELDEN UG (haftungsbeschränkt), vertreten durch Geschäftsführer Stefan Levko, Blutenburgstraße 23a, 80636 München, Deutschland (nachfolgend „RH“) und den Nutzern der Leistungen, die von RH angeboten und erbracht werden (nachfolgend „Kunde“). Sie gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, ohne dass es einer nochmaligen ausdrücklichen Einbeziehung bedarf. Spätestens mit der ersten Inanspruchnahme der Leistungen von RH gelten diese Bedingungen als angenommen. Gegenbestätigungen des Kunden unter Hinweis auf seine eigenen AGB wird hiermit widersprochen.

(2) RH betreibt unter verschiedenen Top-Level-Domains, sowie unter verschiedenen Subdomains und Aliasen dieser Domains und in Sozialen Netzwerken die Dienste von RH. Alle Websites, auf denen RH die Dienste von RH zur Verfügung stellt, werden im Folgenden insgesamt die „RH-Websites“ genannt.

(3) RH ist jederzeit berechtigt, diese AGB einschließlich aller Anlagen wie Nutzungsbedingungen, Preislisten usw. zu ändern. Widerspricht der Kunde nicht innerhalb von 2 Wochen nach Bekanntgabe der Änderungen, spätestens jedoch zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Änderungen, so werden diese wirksamer Vertragsbestandteil. Widerspricht der Kunde fristgemäß, so kann RH abweichend von §3(2) mit einer Frist von 2 Wochen kündigen. Kündigt RH nicht, so wird der Vertrag zu den alten Bedingungen fortgesetzt. RH wird den Kunden auf das Vorstehende bei Bekanntgabe der Änderungen ausdrücklich hinweisen. Änderungen in Dauerschuldverhältnissen oder bereits geschlossenen Verträgen werden nur dann wirksam, wenn sie im jeweiligen Einzelfall im Lichte der zu berücksichtigenden Interessen von RH für den Kunden zumutbar sind.

(4) Die Inanspruchnahme der Dienstleistungen von RH erfolgt ausschließlich auf Basis der nachfolgenden Bestimmungen. Dies gilt auch für eine Nutzung von einem Ort aus, der außerhalb des Hoheitsgebietes der Bundesrepublik Deutschland liegt.

(5) Entgegenstehende, abweichende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nur dann als vereinbart, wenn sie von RH ausdrücklich schriftlich bestätigt wurden. Die Nutzungsbedingungen von RH gelten auch dann, wenn RH in Kenntnis entgegenstehender oder von diesen Bestimmungen sonst abweichenden Bedingungen eines Bewerbers die Leistungen vorbehaltlos erbringt.

§ 2 Leistungen von RH

(1) Der Umfang der der von RH geschuldeten Leistung ergibt sich aus dem ausgefüllten Auftrag/ Vertrag bzw. aus der jeweiligen Leistungsbeschreibung.

(2) RH ist jederzeit berechtigt, die Leistungsbeschaffenheit zu ändern, wenn und soweit die Änderung unter Berücksichtigung der Interessen von RH für den Kunden zumutbar ist. Für Änderungen der Leistungsbeschreibungen gilt §1(3) entsprechend.

(3) Bei den Leistungen von RH handelt es sich unter Anderem um die Ansprache und Auswahl von Bewerbern mittels webbasierter Softwarelösungen zum E-Recruiting, insbesondere die automatisierte Übermittlung von Stellenanzeigen an teilnehmende Online-Jobbörsen, Online-Marktplätze und Online-Portale (nachfolgend „Börsen“) zur Veröffentlichung, eine Stellen- und Kandidatenabgleichsfunktionalität („Abgleich“), sowie um die Bereitstellung von Angebotsbörsen zur Veröffentlichung von Personalangeboten der Kunden, zur Anbahnung von Arbeitsvertags-Abschlüssen oder Werkverträgen (Angebotsbörsen).

(4) Beauftragt der Kunde RH mit der Vermittlung von Stellenanzeigen des Kunden oder eines Dritten an teilnehmende Börsen zur Veröffentlichung, wird RH im Rahmen des technisch und tatsächlich Möglichen alle Anstrengungen zur termingerechten und fehlerfreien Übermittlung an die gewünschten Börsen unternehmen. RH ist jedoch nicht in der Lage, die Veröffentlichungen in den gewünschten Börsen zu überprüfen und übernimmt daher keine Gewähr dafür, dass die Stellenanzeigen in sämtlichen der gewünschten Börsen tatsächlich oder in der gewünschten Form oder zu einem vom Kunden gewünschten Zeitpunkt termingerecht und oder vollumfänglich erscheinen.

(5) Beauftragt der Kunde RH mit der Vermittlung von Personalangeboten des Kunden an teilnehmende Angebotsbörsen zur Veröffentlichung, wird RH im Rahmen des technisch und tatsächlich Möglichen alle Anstrengungen zur termingerechten und fehlerfreien Übermittlung an die gewünschten Börsen unternehmen. RH ist jedoch nicht in der Lage, die Veröffentlichungen in den gewünschten Börsen zu überprüfen und übernimmt daher keine Gewähr dafür, dass die Personalangebote in sämtlichen der gewünschten Börsen tatsächlich oder in der gewünschten Form oder zu einem vom Kunden gewünschten Zeitpunkt erscheinen.

(6) RH kann im Rahmen eines Abgleichs der Bewerberdatenbank sowie über die Angebotsbörsen gegebenenfalls die Gelegenheit zum Abschluss eines Vermittlungsvertrages bzw. Werkvertrages zwischen Bewerbern des Kunden und Dritten nach Projektabschluss wahrnehmen.

(7) RH wird ausschließlich für und auf Weisung seiner Kunden tätig. Sofern Bewerber und Kunde bereits über die RH-Websites Verträge untereinander schließen, ist RH hieran nicht beteiligt und wird daher kein Vertragspartner. RH haftet nicht für einen bestimmten Erfolg, etwa einen Kontakt zwischen Kunden und/oder Kandidaten. RH haftet ferner nicht für Pflichtverletzungen der Kandidaten aus den mit den Kunden geschlossenen Verträgen.

(8) RH unternimmt keine eigene Arbeitnehmer-Überlassung. RH schließt keinerlei Verträge mit den zu überlassenden bzw. zu vermittelnden Zeitarbeitskräften. RH hat und hatte zu keiner Zeit ein Weisungsrecht gegenüber den zu überlassenden bzw. zu vermittelnden Arbeitskräften/Bewerber, wie auch diese RH zu keiner Zeit und in keiner Weise ihre Arbeitskraft schulden.

(9) RH ist zur Verarbeitung der vom Kunden gelieferten Daten (Texte, stehende und bewegte Bilder, Töne) nur verpflichtet, soweit diese den Anforderungen entsprechen, die sich aus den Leistungsbeschreibungen oder dem Vertrag ergeben. Eine inhaltliche und rechtliche Überprüfung durch RH findet nicht statt, hierfür ist der Kunde selbst verantwortlich. Das Vorstehende gilt ausdrücklich auch für dem Kunden überlassene Vorlagen, etwa von Nutzungsbestimmungen und Datenschutzerklärungen für die Nutzung des Online-Systems

durch den Kunden. Überlassene Datenträger jeder Art wie Papier, CDs usw. werden Eigentum von RH.

(10) Vorbeugende Wartungsarbeiten sowie Störungen oder Unterbrechungen des Bewerber-Managment-Sytems werden, soweit vorher möglich, mit angemessener Frist angekündigt. RH wird Störungen der technischen Einrichtungen im Rahmen der bestehenden Möglichkeiten schnellstmöglich beseitigen. Der Nutzer erkennt an, dass eine 100%ige Verfügbarkeit der RH-Websites technisch nicht zu realisieren ist.

(11) Soweit RH unentgeltliche Dienste und Leistungen erbringt, können diese jederzeit – mit Vorankündigung – eingestellt, bzw. entgeltpflichtig weiter angeboten werden. Ein Minderungs-, Erstattungs- oder Schadenersatzanspruch ergibt sich daraus nicht. Die Entgeltpflichtigkeit setzt eine entsprechende Vereinbarung zwischen RH und Kunde voraus.

§ 3 Angebote, Preise

(1) Verträge kommen erst durch schriftliche Bestätigung von RH zustande oder durch vorbehaltlose Ausführung der Dienstleistung auf Grundlage eines schriftlichen Angebotes. Jegliche Änderungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung der Schriftformerfordernisse.

(2) Die Preise für Leistungen von RH bestimmen sich nach den zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Preislisten und Individualvereinbarungen. RH ist berechtigt die Preislisten jederzeit zu ändern und vom Vertragspartner den geänderten Preis zu fordern, soweit die Änderung der Billigkeit entspricht (§ 315 BGB). Für die Wirksamkeit der Änderungen der Preislisten gilt im Übrigen §1(3) entsprechend.

§ 4 Kündigung

(1) Bei Auf- bzw. Verträgen ohne Mindestlaufzeiten gilt für den Kunden und RH eine Kündigungsfrist von vier Wochen jeweils zum Ende des Monats. Wird keine Kündigung ausgesprochen, so verlängert sich der Auf- bzw. Vertrag automatisch um jeweils einen Monat.

(2) Bei Auf- bzw. Verträgen mit Mindestlaufzeiten ist das Auf- bzw. Vertragsverhältnis frühestens zum Ablauf der Mindestlaufzeit kündbar. Das Auf- bzw. Vertragsverhältnis verlängert sich um die vereinbarte Laufzeit und Zahlungsfrist, höchstens aber um ein Jahr, wenn nicht mit einer Frist von vier Wochen vor Ende der Laufzeit gekündigt wird. Sind andere Bedingungen einzelvertraglich geregelt, so gelten diese vorrangig.

(3) Die Kündigung muss schriftlich erfolgen.

(4) Bei zeitgleich begrenzten Verträgen ist eine Kündigung vor Zeitablauf nur aus wichtigem Grund möglich. Im Falle der Kündigung hat der Kunde den Schaden zu ersetzen, der durch getätigte Aufwendungen im Zusammenhang mit dem Auftragsvolumen entstanden ist.

§ 5 Abnahme, Gewährleistung

(1) RH informiert den Kunden, sobald die Leistungen zur Verfügung stehen. Soweit es sich ihrer Natur nach um abnahmefähige Leistungen handelt, hat der Kunde die Leistungen von RH innerhalb von 10 Kalendertagen nach Zurverfügungstellung bzw. Zugang einer entsprechenden Mitteilung zu prüfen und abzunehmen, soweit nicht Mängel vorliegen, die die

Leistung wesentlich beeinträchtigen und daher für den Kunden nutzlos machen. Eine Ablehnung ist schriftlich zu erklären, gegebenenfalls unter Bezeichnung der nicht wesentlichen Mängel. Erfolgt innerhalb der Frist keine Beanstandung, gilt die von RH erbrachte Leistung auch ohne ausdrückliche Erklärung des Kunden als mangelfrei abgenommen. Auch die unbemängelte Inanspruchnahme einer einmaligen Leistung gilt als Abnahme. Im Übrigen gelten die handelsrechtlichen Rügepflichten (§ 377 HGB).

(2) Die Gewährleistung beginnt mit der Abnahme bzw. dem Verstreichen der in Abs. (1) genannten Frist. Im Falle einer nachweislich mangelhaften Leistung durch RH hat RH nach einer entsprechenden Rüge das Recht auf Nachbesserung.

(3) RH haftet nur im vertraglich vorausgesetzten oder sonst allgemein vorauszusetzenden Umfang für die tatsächliche Bereitstellung der vertragsgegenständlichen Dienste auf den RH-Websites im Internet und die weiteren Dienstleistungen. Von Haftung und etwaigen Garantien ausgenommen sind branchentypische Bereitstellungsausfälle wegen Stromausfall, Serverabsturz, Virenverseuchung und sonstiger höherer Gewalt u.ä. aber auch regelmäßige bzw. angekündigte Wartungsfenster im branchenüblichen Umfang.

§ 6 Vergütung/ Zahlungsbedingungen/ Zahlungsverzug

(1) Die Vergütung der Leistungen von RH-Websites richtet sich nach der jeweils zum Zeitpunkt der Bestellung durch den Kunden für den bestellten Service/ Leistung vereinbarten Preis.

(2) Die Zahlung erfolgt aufgrund Rechnungsstellung durch RH. Die Rechnungsstellung über laufende Leistungen erfolgt zu den von RH frei zu bestimmenden bzw. vertraglich vereinbarten Zeitpunkten für erbrachte oder zukünftige Leistungen, die RH dem Kunden mitteilt (Abrechnungszeitraum). Rechnungen sind mit Zugang beim Kunden ohne Abzug sofort fällig. Als zugegangen gilt eine Rechnung am 2. Tag nach Absendung bei RH, egal ob sie per Post, Telefax oder E-Mail versandt wird.

(3) Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn RH über den Betrag verfügen kann; im Falle von Schecks, sobald der Scheck vorbehaltlos gutgeschrieben worden ist; im Fall von Lastschriftverfahren mit Gutschrift auf einem Konto von RH.

(4) Werden bei RH Umstände bekannt, die die Kreditwürdigkeit des Kunden in Frage stellen, so ist RH berechtigt, die gesamte Restschuld sofort fällig zu stellen sowie Vorauszahlungen zu verlangen.

(5) Bei vollständigem oder teilweisem Zahlungsverzug über mindestens 2 Abrechnungszeiträume ist RH berechtigt, Anschlüsse zu sperren, Daten aus Online-Angeboten zu entfernen, sämtliche offenen Forderungen sofort fällig zu stellen und den Vertrag fristlos zu kündigen. Weitere Ansprüche bleiben unberührt.

§ 7 Aufrechnung/ Zurückbehaltungsrecht

(1) Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn ihre Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von RH anerkannt sind.

(2) Die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts wird abbedungen, soweit der Gegenanspruch, auf den das Leistungsverweigerungsrecht gestützt wird, nicht unbestritten, rechtskräftig festgestellt oder entscheidungsreif ist.

§ 8 Rechte und Pflichten des Kunden

(1) Der Kunde ist verpflichtet, die Leistungen von RH sachgerecht zu nutzen. Soweit RH Nutzungsbedingungen für seine Leistungen veröffentlicht, hat der Kunde diese zu beachten. Er hat RH ebenfalls unverzüglich über Veränderungen der bei Vertragsschluss maßgeblichen Verhältnisse zu informieren, insbesondere über die Rechtsstellung seiner Person, die Gesellschaftsverhältnisse, die technischen Voraussetzungen im Rahmen der Nutzung der Leistungen von RH, aber auch, soweit sie die Preisgestaltung betreffen können. Im Falle einer Gesamtrechtsnachfolge oder des §613a BGB auf Seiten des Kunden ist RH berechtigt, den Vertrag fristlos zu kündigen.

(2) Zugriffsmöglichkeiten zu den von RH angebotenen Dienstleistungen dürfen nicht missbraucht werden, gesetzliche Vorschriften und behördliche Auflagen müssen erfüllt werden. Leistungen von RH dürfen nicht zur Verfolgung oder Unterstützung rechtswidriger Aktivitäten in Anspruch genommen werden. Der Kunde verpflichtet sich insbesondere, keine sittenwidrigen, obszönen, pornographischen, gewalthaltigen, diskriminierenden, extremistischen oder politisch radikalen und sonstigen rechtswidrigen Inhalte hochzuladen oder sonst zugänglich zu machen, die Urheberrechte, gewerbliche Schutzrechte oder sonstige Rechte Dritter verletzen. Der Kunde verpflichtet sich ferner, keine unwahren, beleidigenden oder sonst ehrverletzenden Äußerungen zu tätigen oder entsprechende Inhalt zu übermitteln. Die Nutzung der Leistungen von RH durch andere als den Kunden (Dritte) oder die Gestattung dieser Nutzung ist nur zulässig, wenn dies vertraglich ausdrücklich vereinbart wird. Eine fehlende vertragliche Vereinbarung entbindet den Kunden nicht von der Pflicht zur Zahlung für die Inanspruchnahme durch Dritte.

(3) Dem Kunden ist es untersagt, die Dienste von RH zur Übermittlung von Umfragen, Preisausschreiben, Pyramidenspielen, Kettenbriefen, Spamming, Scamming oder anderen Formen nicht erwünschter Nachrichten – gleich ob kommerzieller oder nicht-kommerzieller Natur – zu verwenden und/oder personenbezogene Daten anderer Nutzer (insbesondere E-Mail Adressen und sonstige Anmeldungsdaten) durch Umgehung der Sicherungsvorkehrungen abzufangen oder auf sonstige Weise zu sammeln.

(4) Der Kunde ist für sämtliche Inhalte, z.B. Texte, die er an RH-Websites sendet, einstellt oder zur Veröffentlichung durch Dritte freigibt, allein verantwortlich und übernimmt hierfür die volle Haftung. RH ist nicht verpflichtet, diese für RH fremden Inhalte zu überprüfen und übernimmt daher keine Gewähr für die Vollständigkeit, Richtigkeit oder Legalität der Inhalte. RH ist jedoch berechtigt, die Inhalte der Nutzer auf Vereinbarkeit mit den allgemeinen Gesetzen oder diesen Nutzungsbedingungen zu überprüfen und, sofern aus Sicht von RH erforderlich, die jeweiligen Inhalte zu ändern oder von der Website zu entfernen

(5) Mängel sind RH unverzüglich anzuzeigen. Der Kunde hat RH die Feststellung und die Beseitigung von Mängeln zu ermöglichen. Soweit Störungen, Schäden und Mängel im Verantwortungsbereich des Kunden liegen, sind RH alle Aufwendungen zu ersetzen, die im Zusammenhang mit der Ursachenermittlung und Störungs- oder Schadensbeseitigung entstanden sind.

(6) Verstößt der Kunde gegen die Pflichten nach Abs.(1), (2) und (3) so ist RH zur sofortigen, fristlosen Kündigung berechtigt. Im Falle des Verstoßes gegen Pflichten nach Abs. (3) ist RH nach erfolgloser Abmahnung zur fristlosen Kündigung berechtigt.

§ 9 Verantwortlichkeit für fremde Inhalte

(1) RH stellt im Rahmen der Angebote eigene Informationen und Daten sowie Informationen und Daten von anderen Anbietern (etwa mittels Hyperlinks, PDF-Datei etc.) zur Verfügung. Für Inhalte, Programme und Webseiten anderer Anbieter oder sonstiger Dritter übernimmt RH keine Haftung. Das Vorgenannte gilt insbesondere auch für die Angebote teilnehmender Börsen, die das Stellenangebot auf Wunsch des Kunden veröffentlichen.

(2) RH übernimmt insbesondere keine Verantwortung für fremde Inhalte oder die Funktionsfähigkeit, Fehlerfreiheit oder Rechtmäßigkeit von Inhalten, Programmen und Webseiten Dritter, die RH empfiehlt oder auf die RH durch Verlinkung von den RH Websites verweist, ohne jedoch Kenntnis von den Inhalten zu haben. Für diese Angebote ist ausschließlich der jeweilige Anbieter verantwortlich und es gelten seine Nutzungsbedingungen. Das Vorgenannte gilt insbesondere für die Angebote teilnehmender Online-Jobbörsen/-Portalen/-Marktplätze, die das Stellenangebot auf Wunsch des Kunden veröffentlichen.

§ 10 Urheber- und Leistungsschutzrechte

(1) Sämtliche von RH auf RH Websites veröffentlichten Inhalte, Informationen, Bilder und Datenbanken sind urheberrechtlich geschützt. Auch die Rechte an der Gestaltung des Internetportals sowie der verwendeten Software und Technologie stehen ausschließlich RH, den mit ihr verbundenen Unternehmen oder ihren Kooperationspartnern zu.

(2) Der Kunde gestattet RH alle für die Erbringung der vereinbarten Leistungen erforderlichen Nutzungen der vom Kunden gelieferten Daten und Informationen (Text, stehende und bewegte Bilder, Töne)

(3) Soweit bei RH oder von RH beauftragten Dritten im Rahmen der Erstellung von Internetangeboten mit individuellem Design Urheber-, Leistungsschutz und /oder Verwertungsrechte entstehen, werden diese erst nach Ende des Vertrages auf den Kunden übertragen.

(4) RH haftet nicht dafür, dass die von dem Kunden oder Drittanbietern gelieferten Daten frei von Urheber- oder Leistungsschutzrechten sind. Wird RH von dritter Seite wegen eines Verstoßes Urheber- oder/und Leistungsschutzrechts in Anspruch genommen, so ist der Kunde verpflichtet RH von diesen Ansprüchen freizustellen.

§ 11 Haftung

(1) RH bemüht sich um größtmögliche Verfügbarkeit der Angebote, kann aber aufgrund der Eigenarten und Unsicherheiten des Internets sowie aus technischen Gründen (Server-Backup, Wartung, Updates etc.) eine ständige und einwandfreie Verfügbarkeit nicht garantieren. Unterbrechungen und Einschränkungen der Nutzungsmöglichkeiten können daher nicht ausgeschlossen werden. Dementsprechend kann für Schäden, die aus einer zeitweiligen oder endgültigen Nichtverfügbarkeit oder nur eingeschränkten Verfügbarkeit der Dienste herrühren, keine Haftung übernommen werden. Insbesondere wird keine Haftung für

Beschädigungen, Verluste oder Löschungen von Daten, die sich aus technischen Störungen oder Verzögerungen, Viren oder ähnlichen Gründen ergeben, übernommen.

(2) Liefer- und Leistungsverzögerung aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die außerhalb des Einflussbereiches von RH liegen und die Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, wie z.B. Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen, Ausfälle oder Störungen im Bereich der Betreiber der physikalischen Netze, auch wenn sie bei Dritten eintreten, hat RH auch bei verbindlich vereinbarten Fristen nicht zu vertreten. Sie berechtigen RH, die Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.

(3) Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit, positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsschluss und unerlaubter Handlung sind sowohl gegenüber RH als auch gegenüber den Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen von RH ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt. Die Haftung für schriftlich von RH zugesicherte Eigenschaften bleibt unberührt. RH haftet auch nicht für entgangenen Gewinn und für mittelbare Schäden, unabhängig davon, ob diese dem Kunden oder bei Dritten entstehen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt.

(4) Wird eine vertragswesentliche Pflicht (Kardinalspflicht) leicht fahrlässig verletzt, so ist die Haftung von RH auf den typischerweise zu erwartenden, voraussehbaren, unmittelbaren Schaden und der Höhe nach auf die vom Kunden geschuldete Vergütung begrenzt. Im Übrigen haftet RH nur für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit.

(5) RH haftet nicht für Schäden, soweit Kunden deren Eintritt durch ihr zumutbare und ihr obliegende Maßnahmen, insbesondere der Daten- und Programmsicherung, hätte verhindern können.

(6) Sofern RH die Nichteinhaltung von Fristen und Termine zu vertreten hat, hat der Kunde Anspruch auf Verzugsentschädigung von 0,5% der Rechnungssumme für jede vollendete Woche des Verzuges, insgesamt jedoch höchstens 5% des Rechnungswertes der vom Verzug betroffenen Leistung. Darüber hinausgehende Ansprüche sind ausgeschlossen, soweit der nicht auf grober Fahrlässigkeit oder auf Vorsatz von RH beruht.

(7) RH haftet nicht für die Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität der über seine Dienste übermittelten Informationen. Ebenso wenig haftet RH dafür, dass die Informationen und Daten frei von Rechten Dritter sind oder der Absender oder der Empfänger sie rechtmäßig behandelt oder weiterverarbeitet.

(8) RH haftet nicht für Schäden, die von den teilnehmenden Online-Jobbörsen/-portalen/-marktplätzen oder sonstigen Dritten verursacht wurden.

(9) Die Haftung von RH beschränkt sich auf den Betrag des vereinbarten, monatlich vom Kunden zu zahlenden Entgeltes, beschränkt auf ein angemessenes Verhältnis zum vertragstypischen Schadensrisiko.

(10) Die Erfüllung des Schadensersatzanspruches kann durch Abtretung des Schadenersatzanspruches, den RH gegenüber den Dritten hat, an den Kunden erfolgen.

§ 12 Geheimhaltung, Datenschutz, Auftragsdatenverarbeitung

(1) Soweit nicht ausdrücklich schriftlich anders vereinbart, gelten alle RH überlassenen Informationen als nicht vertraulich.

(2) Der Kunde ist verpflichtet, im Rahmen der Nutzungen der RH angebotenen Leistungen alle datenschutzrechtlichen Bestimmungen zu beachten. Der Kunde wird insbesondere soweit erforderlich entsprechende wirksame Einwilligungen in die Datenverarbeitung bei RH einholen und Betroffene gem. §33 BDSG und der Art. 13 DS-GVO belehren. RH wird erhaltene personenbezogene Daten, insbesondere Personenstammdaten, die der Kunde übermittelt, erhebt und/oder verarbeitet, ausschließlich zum jeweils vertraglich festgelegten Zweck verarbeiten. Soweit über das Dokumentierte hinaus weitere Angaben, etwa zu technisch-organisatorischen Maßnahmen, rechtlich erforderlich sind, wird RH die relevanten Angaben auf entsprechende Anfrage des Kunden zur Verfügung stellen. RH erklärt sich bereit, eine über den Inhalt der Vereinbarung mit dem Kunden hinausgehende Auftragsdatenverarbeitungsvereinbarung mit branchenüblichen und ausgewogenen Regelungen abzuschließen, soweit dies rechtlich notwendig ist. Etwaige dem Kunden überlassene Vorlagen, etwa für Nutzungsbestimmungen und Datenschutzerklärungen, verwendet der Kunde in eigener Verantwortung und hat sie, ggf. in Abstimmung mit RH, an die eigene Nutzung des Online-Systems anzupassen.

(3) RH steht dafür ein, dass alle Personen, die sich bei RH oder seinen Dienstleistern mit den Daten in irgendeiner Form befassen, die aktuellen datenschutzrechtlichen Bestimmungen kennen und beachten, insbesondere dem Datengeheimnis entsprechend § 53 Datenschutz-Anpassungs- und -Umsetzungsgesetz EU (DSAnpUG-EU) BDSG verpflichtet sind, die erforderlichen technischen organisatorischen Maßnahmen entsprechend § 9 BDSG/ Art. 32 DSGVO nebst Anlage umzusetzen und einzuhalten sowie den entsprechenden laufenden Auftragskontroll-, Dokumentations- und Nachweispflichten nachkommen. (4) Der Kunde wird sich über den Dienst oder aufgrund bzw. mit Hilfe der Dienstleistungen von RH keine für ihn nicht bestimmt Daten beschaffen oder verändern.

(5) Der Kunde erhält zur Pflege seines Systems einen Usernamen und ein Passwort. Er ist verpflichtet, dieses vertraulich zu behandeln und haftet für jeden Missbrauch, der aus einer unberechtigten Verwendung des Passwortes resultiert. Dem Kunden ist bekannt, dass aufgrund der Struktur des Internet die Möglichkeit besteht, übermittelte Daten abzufangen. Dieses Risiko nimmt der Kunde in Kauf.

§ 13 Haftung des Kunden

(1) Der Kunde versichert, an allen von ihm gelieferten Daten und Dateien (Text, stehende und bewegte Bilder, Töne) die zur Durchführung der Vertrages notwendigen Rechte inne zu haben und dass durch die vertragsgemäße Nutzung dieser Daten und Dateien keinerlei Rechte Dritter, insbesondere Urheber-und gewerbliche Schutzrechte sowie Datenschutz und Persönlichkeitsrechte, nicht verletzt werden.

(2) Der Kunde versichert im Übrigen, dass er zur Übertragung aller Rechte befugt ist, die zur Herstellung des Vertragsgegenstandes oder zur Erbringung der Dienstleistungen auf Seiten von RH erforderlich sind. Soweit der Kunde damit Lizenzgeber ist oder wird, versichert er, dass von ihm bezüglich des Vertragsgegenstandes gegenüber niemandem eine noch fortwirkende Vereinbarung getroffen ist und wird, der zur Folge Verwertungsrechte und

Befugnisse der nach diesem Vertrag zu gewährenden Art automatisch erlöschen oder von ihm an einen Dritten fallen.

(3) Der Kunde haftet für alle Schäden, die RH und ihren Mitarbeitern oder Kunden oder sonstigen Vertragspartnern von RH durch ihn oder seine Mitarbeiter und Erfüllungs-/Verrichtungsgehilfen oder durch von ihm oder in seinem Auftrag von Dritten zur Vertragserfüllung eingebrachte Gegenstände entstehen. Diese Haftung umfasst auch Mangelfolgeschäden.

(4) Der Kunde haftet für alle Rechtsverletzungen und Ansprüche von RH und Dritten, die durch die oder im Zusammenhang mit der rechtswidrigen Inanspruchnahme oder Nutzung einer Leistung von RH entstehen. Die Haftung ist nicht auf die Benutzung durch den Kunden selbst oder dessen Verrichtungs- oder Erfüllungsgehilfen beschränkt.

(5) Unbeschadet etwaiger darüber hinausgehender Ansprüche und Rechte wird der Kunde RH und andere Personen und Gesellschaften, die Rechte von RH herleiten, von allen gegen diese erhobenen Ansprüche Dritter einschließlich der Kosten einer etwaigen angemessenen Rechtsverteidigung freistellen. Soweit Dritte gegen RH Ansprüche geltend machen, wird RH den Kunden hiervon unverzüglich in Kenntnis zu setzen.

(6) Er ist insbesondere verpflichtet, die vereinbarten Entgelte entsprechend der jeweils gültigen Preisliste bzw. der vertraglichen Vereinbarungen, zuzüglich der darauf zu berechnenden Umsatzsteuer, fristgerecht zu zahlen. Für jeden nicht eingelösten Scheck oder jede nicht eingelöste bzw. zurückgereichte Lastschrift hat der Kunde RH die entsprechenden Kosten zu erstatten. Die Zugriffsmöglichkeit auf die RH-Dienste sind nicht missbräuchlich zu nutzen und rechtswidrige Handlungen sind zu unterlassen. Zusätzlich sind die RH-Dienste nicht zur Verbreitung pornographischer, radikalpolitischer oder radikalreligiöser Inhalte zu nutzen.

(7) Der Kunde hat anerkannten Grundsätzen der Datensicherung Rechnung zu tragen, insbesondere Passworte geheim zu halten bzw. unverzüglich zu ändern oder Änderungen zu veranlassen, falls die Vermutung besteht, dass nicht berechtigte Dritte davon Kenntnis erlangt haben; RH erkennbare Mängel oder Schäden unverzüglich anzuzeigen (Störungsmeldung) und alle Maßnahmen zu treffen, die eine Feststellung der Mängel oder Schäden und ihrer Ursachen ermöglichen oder die Beseitigung der Störung erleichtern und beschleunigen; RH entstandenen sachlichen und personellen Aufwand und entstandene Auslagen bei vertraglicher Zuwiderhandlung zu erstatten.

(8) Der Kunde hat RH innerhalb eines Monats jede durch Erbfall oder sonstige Gesamtrechtsnachfolge bewirkte Änderung in der Person des Kunden, bei nichtrechtsfähigen Handelsgesellschaften, Erbengemeinschaften, nichtrechtsfähigen Vereinen, Gesellschaften bürgerlichen Rechts oder Kundengemeinschaften das Hinzutreten oder Ausscheiden von Personen, und jede Änderung des Namens des Kunden oder der Bezeichnung, unter der er in den Betriebsunterlagen RH geführt wird, anzuzeigen.

§ 14 Schlussbestimmungen

(1) Erfüllungsort ist der Sitz von RH.

(2) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

(3) Die Nichtigkeit oder Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Vertrages oder dieser AGB berührt nicht die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen. Im Fall der Unwirksamkeit einer Bestimmung sind die Parteien verpflichtet, die mangelhafte Bestimmung durch eine wirksame zu ersetzen, deren wirtschaftlicher und rechtlicher Sinn dem der mangelhaften Bestimmung am nächsten kommt.

(4) Bei Rechtsstreitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag oder diesen AGB ist der Sitz von RH Gerichtsstand. RH ist berechtigt, auch an jedem anderen gesetzlich vorgesehenen Gerichtsstand zu klagen.

(5) Begriffe wie Kündigung und Rücktritt stehen synonym für das jeweils gesetzlich vorgesehene Verhalten bei Einzel- und Dauerschuldverhältnissen, für diese AGB gleichermaßen gelten, ohne dass die Wortwahl die Rechtswahl einschränkt.